Ethanol 10 Prozent (E10) Beimischung im Benzin
Seit Januar 2011 ist die Abgabe der Kraftstoffsorten Benzin Normal/Super/Super Plus mit dem Zusatz „E10“ an deutschen Tankstellen möglich. Die Bezeichnung „E10“ steht für einen bis zu 10-prozentigen Anteil Ethanol im Kraftstoff. Ethanol ist ein regenerativer Kraftstoff, der zur Erreichung der Biokraftstoffquote beiträgt.
Da einige Fahrzeugen nicht mit E10 betrieben werden können, sind die
Tankstellen verpflichtet neben der angebotenen E10-Sorte eine
Bestandsschutzsorte anzubieten.
D. h. wird Normal E10 angeboten, muss ebenfalls Normal E5 angeboten werden. Das gleiche gilt für Super und Super Plus.
Unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wurde eine Broschüre mit dem Titel „Mehr Bio im Benzin – worauf Sie achten müssen!“ erstellt.
Diese Broschüre können Sie sich unter www.bmu.de/e10 bestellen oder downloaden.
Die Deutsche Automobil Treuhand GmbH hat unter dem Link www.dat.de/e10 eine vollständige Fahrzeugliste mit der E10-Verträglichkeit veröffentlicht.

